Price incl. VAT: 120,00 €
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In nur drei Schritten können Sie den Kurs zeitlich unabhängig absolvieren und das Zertifikat "Laserschutzbeauftragter" erhalten.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr Zertifikat "Schein über den Erwerb der Kenntnisse zum Laserschutzbeauftragten" als PDF zum Download.
OMR PD Dr. sc. med. Wolfgang Bringmann
ist Autor des bekanntesten Fachbuches und Bestsellers "Low-Level-Lasertherapie - Grundlagen und Praxis moderner Photomedizin" und der Pionier der Lasertherapie in Deutschland. Er unterrichtet diese Methode seit über 30 Jahren und hat hunderte Qualifizierungskurse zum Laserschutzbeauftragten abgehalten.
Im COLLL-Onlineshop bei Elopage.com können Sie den Zugang zum Kurs erwerben. Nach Erstellung Ihres Elopage-Kundenkontos erhalten Sie Zugriff auf den Kurs.
Der Kurs steht Ihnen nach dem Kauf für 12 Monate zur Verfügung.
Die Zertifizierung benötigen alle Anwender von Lasern, Praxisinhaber und QM-Beauftragte, die Lasersysteme für eine ausgewiesene Anwendung betreiben. Sollten Sie die erforderlichen Kenntnisse eines Laserschutzbeauftragten erwerben oder auffrischen wollen, benötigen Sie die anwendungsbezogene „Zertifizierung zum Laserschutzbeauftragten“ und müssen zudem über die Sachkunde über das zum Einsatz kommende Lasergerät verfügen.
Zu dieser Gruppe gehören alle Anwender, welche ihren Laser zu medizinischen oder kosmetischen Zwecken der Photobiomodulation einsetzen. Beispielsweise Ärzte, Krankenpfleger, Heilpraktiker, Tierheilpraktiker, Physiotherapeuten, Tierphysiotherapeuten, Kosmetiker, Fußpfleger, Hebammen und Ergotherapeuten.
Hinweis: Sie brauchen die Erlaubnis, therapeutisch zu arbeiten. Diese haben Sie als Arzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut etc. Um lasertherapeutisch arbeiten zu dürfen, benötigen Sie diesen Schein zusätzlich. Das Zertifikat berechtigt nicht zur Ausübung einer therapeutischen Tätigkeit ohne die erforderliche Bestallung.
Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten kann jeder absolvieren. Eine Bestallung zum Laserschutzbeauftragten wird jedoch nur Personen erteilt, die eine anwendungsbezogene Ausbildung abgelegt haben. Im Fall der Anwendung der photobiomodularischen Anwendung ist dies eine therapeutische Qualifikation. Wird in einer Einrichtung, beispielsweise einer Praxis, ein Laserschutzbeauftragter bestellt, entscheidet der Inhaber, welche Person diese Position besetzen soll.
Die Ausbildung des Laserschutzbeauftragten ist in der TROS (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung) geregelt. Unsere Zertifizierung basiert auf dieser Regelung.
Nach den Vorgaben der TROS "Laserstrahlung" und OStrV muss jeder, der Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 betreibt oder betreiben lässt, Laserschutzbeauftragter sein oder einen Laserschutzbeauftragten bestellen. Diese Person muss eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zur Qualifizierung zum Laserschutzbeauftragten nachweisen können.
Wir sind seit 25 Jahren auf Ausbildungen im Bereich Lichtmedizin, Lasertherapie und Photobiomodulation spezialisiert.
Unser Dozent Dr. med. Wolfgang Bringmann unterrichtet seit über 30 Jahren im Bereich Laserschutz. Er ist Autor des meist verkauften Fachbuches zur Lasertherapie "Laser-Photo-Therapie - Grundlagen und Praxis moderner Photomedizin", leitet eine Praxis für Orthopädie, Sportmedizin und Schmerztherapie mit Fokus auf Lasertherapie und ist Forscher der Photobiomodulation mit vielen Publikationen zur Laser-Phototherapie.
Aus zwei Gründen kann Ihr vorhandenes Zertifikat ungültig sein:
Ein Zertifikat ist grundsätzlich gültig, wenn Sie es nach rechtlichen Bestimmungen erhalten haben. Hierfür muss Ihr Kurs eine Mindestlänge von 6,5 Stunden umfasst haben, er muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte enthalten und Sie müssen die Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben und erfolgreich abgeschlossen haben.
Es ist möglich, dass Ihr Zertifikat nur ein „Sachkundenachweis“ ist und nicht nach gesetzlichen Vorgaben erworben wurde. Im Zweifelsfall können Sie sich bei der lokalen Gewerbeaufsicht erkundigen, ob Sie tätig werden sollten.
Laserschutzbeauftragte unterliegen einer Fortbildungspflicht, nach der die Qualifikation durch Fortbildungen auf aktuellem Stand gehalten werden muss. Ist Ihr Zertifikat älter als 5 Jahre, sollte dieser Kurs zur Auffrischung absolviert werden.
Der Kurs besteht aus fünf Lektionen. Am Ende jeder Lektion werden die Inhalte nochmal kompakt und zur Vertiefung zusammengefasst.
Der Kurs umfasst den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend 6,5 Stunden.
Der Kurs kann 12 Monate lang zeitlich flexibel in eigenem Tempo absolviert werden. Im Streaming-Portal sehen Sie, wie weit Sie den Kurs bereits absolviert haben. Nachdem Sie alle Lektionen absolviert haben, können Sie den Abschlusstest für das Zertifikat ablegen.
Sie können in Ihrem Streaming-Portal einfach auf PRÜFUNG MACHEN klicken, sobald Sie alle Lektionen abgeschlossen haben. Daraufhin erhalten Sie einen Multiple-Choice-Test mit 15 Kontrollfragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie 11 von 15 Fragen richtig beantwortet haben. Sie erhalten die Auswertung direkt nach dem Test.
Nach bestandener Prüfung können Sie sich Ihr personalisiertes Zertifikat über den Erwerb der Kenntnisse zum Laserschutzbeauftragten (Laserschutz-Schein) als PDF downloaden und ausdrucken.
Sollten Sie auch die dritte Prüfung nicht bestanden haben, können Sie uns eine Nachricht senden und einen Termin für eine mündliche Prüfung via Skype mit uns vereinbaren. Die Prüfung dauert etwa eine Stunde und kostet 120,00 EUR.
Der Kurs ist von der Deutschen Gesellschaft für EU-Konformität e.V. zertifiziert.